KOSTENERSTATTUNG
In vielen Fällen kann eine (teilweise) Kostenerstattung der psychotherapeutischen Behandlung durch eine private oder Zusatz-Krankenversicherungen erfolgen. Bei den gesetzlichen Krankenkassen ist dies schwieriger, jedoch nicht unmöglich
(Stichpunkt § 13 Abs. 3 SGB V).
Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Kostenträger. Gerne bin ich Ihnen bei der Antragstellung und/oder der Informationsbeschaffung behilflich.
SELBSTZAHLER
Meine Praxis ist eine Privatpraxis. Das bedeutet, dass Sie von mir am Monatsende eine Rechnung erhalten und diese direkt an mich bezahlen. Als Selbstzahler genießen Sie den Vorteil, dass alles Ihre Privatsache bleibt. Sie entscheiden selbst über den Umgang mit Informationen und Daten Ihrer Person. Es erfolgt keine Übermittlung an Ihre Krankenkasse.
Die Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen ist nicht möglich.
Hinweis: Das Honorar für die Therapie kann bei der Einkommensteuererklärung unter der Rubrik “Außergewöhnliche Belastung“ geltend gemacht werden.
Bitte beachten Sie, dass Coaching MwSt.-pflichtig ist!